Ostdeutscher Schlössertag // Pfingstmontag, 25.05.2026
"Im Zeichen der Pfingstrose"
Am Pfingstmontag, den 25. Mai 2026 öffnen erstmalig und gemeinsam die privaten Besitzer von Schlössern, Burgen und Gutshäusern in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ihre Türen für Besucher im Zeichen der Pfingstrose. Genau wie die Pfingstrose „erblühen“ diese historischen Häuser nach einem Schönheitsschlaf über den Winter an Pfingsten wieder und öffnen sich, um mit ihrer Anmut und Pracht zu begeistern. Es gibt aber noch weitere Parallelen zwischen der schönen Blume und den privaten ehrwürdigen Denkmalen. So können Pfingstrosen bis zu einem Jahrhundert alt werden. Damit zählen sie zu den Blumen mit höchsten Lebenserwartungen. Auch unsere Häuser sind oft viele Jahrhunderte alt und fester Bestandteil der jeweiligen Landesgeschichte. Der botanische Name Paeonia geht auf den griechischen Götterarzt Paian zurück, der die Pflanze genutzt haben soll, um Wunden zu heilen. Gerade in der Geschichte nach 1945 wurde den in Privatbesitz befindlichen Schlössern, Burgen und Gutsanlagen in Ostdeutschland viele Wunden zugefügt, deren Folgen noch bis in die Gegenwart zu spüren sind.
Bundestagsvizepräsident als Schirmherr
Es ist uns eine große Ehre und Freude, dass der Vizepräsident des Deutschen Bundestages, Bodo Ramelow, die Schirmherrschaft für diesen besonderen ostdeutschen Schlössertag übernommen hat. In seiner 10-jährigen Amtszeit als Ministerpräsident des Freistaates Thüringen war ihm die Kulturlandschaft mit ihren zahlreichen Burgen und Schlössern, aber auch den historischen Gutsanlagen auf dem Lande ein aufrichtiges Anliegen. So war es nur folgerichtig, dass er im Jahr 2019 die Schirmherrschaft für eine Tagung des Thüringischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie übernahm „Schlösser, Herrenhäuser, Gutsanlagen in privater Hand – Lust und Last mit einem unwiederbringlichen Erbe“. Angesichts der gesellschaftlichen Brüche des 20. Jahrhunderts hat für Bodo Ramelow besonders diese Denkmalgattung einen hohen Identifikationswert, vermittelt sie doch den Menschen gerade in den ländlichen Regionen Ostdeutschlands das Gefühl, an einem bestimmten historischen Ort zu leben, den man im besten Sinne des Wortes als Heimat bezeichnen kann.
Vertreibung, Entschädigung und Abriss nach 1945
Mit der 1945 und 1946 in der Sowjetischen Besatzungszone durchgeführten Bodenreform begann eine der größten sozialen Umwälzungen auf dem Gebiet der heutigen ostdeutschen Bundesländer. Großgrundbesitz mit mehr als 100 ha Fläche wurde entschädigungslos enteignet. Das verstaatlichte Land erhielten größtenteils Landarbeiter, Kleinbauern und Flüchtlinge, ein anderer Teil ging in Volkseigentum über und in den Besitz der neu geschaffenen Volksgüter. Daneben wurden auf Befehl 209 der Sowjetischen Militäradministration (SMAD) vom 9. September 1947 bis 1948 unzählige Herrenhäuser, die den Krieg unbeschadet überstanden hatten, gesprengt oder abgebrochen. Das Material diente oftmals der Errichtung der sogenannten Neubauernsiedlungen. Diese nur auf den Osten Deutschlands bezogene zweite Phase der gesellschaftlichen Aneignung ehemals herrschaftlichen Eigentums ging für ihre Eigentümer mit besonders großen und schmerzlichen Verlusten einher. Die verbliebenen Herrenhäuser, soweit sie nicht als „kunstgeschichtlich bedeutsam“ eingeschätzt wurden, dienten nach 1945 zwischenzeitlich der Aufnahme von Flüchtlingen. Mit der Gründung der DDR 1949 zogen staatliche Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen und Gemeindeverwaltungen in die verwaisten Gebäude. Auf die historische Bausubstanz wurde dabei kaum Rücksicht genommen; fehlender Bauunterhalt und Materialknappheit führten schließlich zu schleichendem, aber stetigen Substanzverlust. Die mit den Gutsanlagen verbundenen Parkanlagen mit ihrem wertvollen Baumbestand fielen nicht selten der Aufteilung in Kleingartenparzellen zum Opfer. Oft wurden Hof- und Freiflächen der historischen Gebäudeensembles „aufgesiedelt“ und mit Wohngebäuden bebaut. Die meisten Alteigentümer verließen beim Einzug der Roten Armee in Nacht- und Nebelaktionen ihre Anwesen und flüchteten in die westlichen Besatzungszonen. Diejenigen, die an ihrer „Scholle“ festhielten, wurden spätestens durch neu eingesetzte Kreisleitungen ihrer Heimat verwiesen und flohen ebenfalls in den Westen. Im Zuge der Errichtung der innerdeutschen Grenze 1961 setzte eine weitere Zerstörungswelle ein. Grenznahe Anlagen wurden als Relikte bürgerlicher Kultur abgebrochen oder verfielen sukzessive, trotz heftiger Interventionen des Instituts für Denkmalpflege der DDR und mutiger Bürger vor Ort.
Fehlentwicklungen nach 1989
Eine weitere einschneidende Zäsur im Umgang mit den verbliebenen Herrenhäusern und Gutsanlagen bedeutete nach 1989 die Rückübertragung und Privatisierung der landwirtschaftlichen Betriebe durch die Treuhand und ihre Folgeeinrichtungen. Mit einer beispiellosen Rigorosität zerschlug man die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) und Volkseigenen Güter in kürzester Zeit. Mit der Erosion der sozialen und technischen Infrastruktur setzte in der Folgezeit ein wirtschaftlicher Abwärtstrend ein, der vor allem in den strukturschwachen Regionen Ostdeutschlands nachwirkte. Das Hauptinteresse konzentrierte sich auf die Vermarktung von Grund und Boden, die Grundlage der Güter. Während vorzugsweise die Wirtschaftsgebäude einzeln veräußert wurden, dienten die ehemaligen Herrenhäuser nicht selten nur der Steuerabschreibung, ohne dass die Notwendigkeit eines mittelfristigen Bauunterhalts berücksichtigt wurde. Der heute dezimierte Bestand der einstigen großzügigen Gutsanlagen ist das Ergebnis dieser jahrzehntelangen Entwicklung.
Schlossretter voller Idealismus
Eine wenig hoffnungsvolle Bilanz, wären da nicht jene „Schlossretter“, die oft eine gewaltige Aufgabe auf sich nehmen, weil ihnen Orte und historische Gebäude am Herzen liegen, ihnen der „Wille zur Burg“ stärker ist als das rationale Kalkulieren nachfolgender Kosten, Arbeitszeit und aufgeriebener Nerven. Oft reicht es nur für die dringlichen Maßnahmen, um Gebäude vor dem weiteren Verfall zu bewahren. Die Bauten stecken voller Geschichte und sind Zeugnisse nicht nur der Wirtschafts-, Herrschafts- und Siedlungsgeschichte, sondern auch der Bau- und Kunstgeschichte unserer Kulturlandschaft. Die heutigen Eigentümer sind keine elitären Kreise, es sind Vertreter alter Adelsfamilien, die ihre Anwesen nach 1989 von der Treuhand zurückerworben haben, aber auch Bürger aller Berufsgruppen, die sich der Rettung des gebauten historischen Erbes mit Leidenschaft widmen. Die Baukultur, die stets präsente Erinnerung an die eigene Herkunft, sie stiftet oft ganz unterbewusst Identität. Jedes gerettete Herrenhaus, jedes gesicherte kleine Schloss trägt zum Erhalt und dem Wiedererstehen der so oft überalterten und im Niedergang befindlichen Gutsdörfer bei. Häufig wirkt neues Leben in den festen Häusern der ehemaligen Rittergüter wie ein Katalysator für die das Gebäude umgebende Gemeinde. Aus dem heruntergekommenen Haus, oft dem langjährigen Schandfleck des Dorfes, wächst wieder dessen Herz – und lädt ein, auf dieses Stück Heimat im positiven Sinne stolz zu sein. Benachbarte Häuser beginnen ebenfalls mit kleinen oder größeren Sanierungen und schließlich steigt die Lebensqualität im gesamten Ort – und mit ihr verbessert sich oft die innere Einstellung der dort lebenden Menschen. Das ist ein ganz eigener und sehr nachhaltiger Beitrag zum demokratischen Miteinander. Nicht jeder führte in den vergangenen Jahrzehnten sein ambitioniertes Denkmalobjekt zu Ende: Missgunst und Neid, Verstimmung mit den Dorfbewohnern, Probleme mit Bauauflagen und Behörden oder Geldmangel ließen manche Schlossherren und -herrinnen aufgeben. Doch die Immobilien blieben und suchen weiterhin hingebungsvolle Retter.
Positive Auswirkungen einer neuen Nutzung
Heute befinden sich in den zumeist aus einer Vielzahl von Gebäuden, Gärten und Freiflächen bestehenden Ensembles moderne land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Hotels, anspruchsvolle Pensionen, Hofläden und Wohnungen. Indem private Ressourcen für den Erhalt kulturhistorisch bedeutender Bausubstanz eingesetzt werden, die meisten Objekte stehen unter Denkmalschutz, wird die Staatskasse entlastet. Darüber hinaus tragen die Schlossbesitzer durch Veranstaltungen, Gastronomie, Hotellerie und nicht zuletzt durch die Öffnung der privaten Schlösser, Gutshäuser und Burgen für die Öffentlichkeit erheblich zur touristischen Attraktivität der jeweiligen Region bei. Es heißt nicht umsonst: „Bei uns erleben Sie Geschichte lebendiger als in jedem klassischen Museum“, wenn die Eigentümer persönlich den Besuchern die Geschichte ihrer Häuser erzählen.
In diesem Sinne laden wir Sie im Zeichen der Pfingstrose herzlich ein, mit uns gemeinsam das „Aufblühen“ unserer Schlösser, Burgen und Gutshäuser am Pfingstmontag zu feiern.
Gehen Sie auf Entdeckungsreise!
Weitere Informationen und die teilnehmenden Häuser finden Sie unter
www.ostdeutscherschloessertag.de
Eine gemeinsame Initiative von:
Schlösser, Guts- und Herrenhäuser Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Interessengemeinschaft Private Burgen, Schlösser und Gutsanlagen in Thüringen e.V.
Historische Häuser und Gärten Sachsen-Anhalt e.V.
Verein privater Denkmaleigentümer in Mitteldeutschland e.V. (Sachsen)
Freundeskreis der brandenburgischen Guts- und Herrenhäuser vom Gutshauspod & Gut Woltersdorf